Zusätzlich zur Zielplanung (Projekt-Lastenheft, "WAS" wird benötigt) soll ein Ausführungsplan ("WIE" das vereinbarte Ziel erreicht werden soll) vereinbart, genehmigt und dokumentiert werden.
Im privaten Wohnungsbau sind die Interessen der Bauherren jedoch sehr verschieden von den Interessen der Käufer von Eigentumswohnungen.
Im Planungsstadium übergibt der Bauherr dem Käufer meist nur ein "ungenauer" Bauleistungsbeschrieb, welcher viel Spielraum eröffnet für Variationen, kostengünstige Ausführung und für die Verrechnung von Mehrpreisen in der Bauphase.
Mangelhafte Projekt-Grundlagen sind deshalb meist vorteilhaft für den Bauherrn. Eingeschränkte Gebrauchstauglichkeiten, Nachlässigkeiten, Versäumnisse und Risiken werden mit der Eigentumsübernahme durch den Wohnungseigentümer übernommen. Der Bauherr entledigt sich damit der Probleme und kann in der Regel nicht mehr belangt werden.